Unsere Leistungen
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Verpflichtender Beratungsbesuch für Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeld, kein Kontrollbesuch der pflegenden Angehörigen.
Für wen ist das?
Der Beratungsbesuch richtet sich an Menschen, die Pflegegeld beziehen und zuhause von Angehörigen gepflegt werden. Der Gesetzgeber sieht diese Besuche verpflichtend vor (Stand: Juli 2026). Wir gestalten sie als das, was sie sein sollen: Unterstützung für Ihre häusliche Pflege, kein Kontrollbesuch.
Was wir übernehmen
Durchführung des Beratungsbesuchs: bei Ihnen zuhause, in ruhiger Atmosphäre.
Zeit für Ihre Fragen: zur Pflege im Alltag und zu dem, was Sie gerade beschäftigt.
Praktische Hinweise für pflegende Angehörige: auf Augenhöhe, ohne Prüfblick.
Ein ehrlicher Blick auf die Situation: damit häusliche Pflege tragfähig bleibt.
So läuft es ab
Termin vereinbaren
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns; wir finden einen Termin, der in Ihren Alltag passt.
Besuch bei Ihnen zuhause
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und schauen gemeinsam auf die Pflegesituation: als Unterstützung, nicht als Kontrolle.
Wie es weitergeht
Sie erhalten die Bestätigung für Ihre Pflegekasse und konkrete Hinweise, die den Pflegealltag leichter machen.
Häufige Fragen zu dieser Leistung
Ist der Beratungsbesuch ein Kontrollbesuch?
Nein. Er ist als Unterstützung der häuslichen Pflege gedacht, nicht als Kontrolle der pflegenden Angehörigen. Genau so führen wir ihn durch: mit Zeit, Respekt und praktischen Hinweisen.
Für wen ist der Beratungsbesuch verpflichtend?
Für Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeld (Stand: Juli 2026). Ob und wann ein Besuch für Sie ansteht, klären wir gern in einem kurzen Gespräch.
Ihr nächster Schritt
Beratung zu dieser Leistung
Ein Gespräch genügt für den Anfang: unverbindlich, kostenlos und in Ruhe. Wir hören zu und ordnen gemeinsam, was zu Ihrer Situation passt.
Oder rufen Sie uns direkt an: 040 302 389 46

