Geschäftsführung im persönlichen Moment mit einer Seniorin

Unsere Leistungen

Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI, für die Pflegegrade 2 bis 5 verpflichtend; kein Kontrollbesuch der pflegenden Angehörigen.

Geschäftsführung im persönlichen Moment mit einer Seniorin

Für wen ist das?

Der Beratungsbesuch richtet sich an Menschen, die Pflegegeld beziehen und zuhause von Angehörigen gepflegt werden. Der Gesetzgeber sieht diese Besuche für Pflegegeldempfänger der Pflegegrade 2 bis 5 halbjährlich verpflichtend vor, gedacht als fachliche Unterstützung der häuslichen Pflege. Bei uns ist er genau das: ein Gespräch auf Augenhöhe, das den Pflegealltag leichter macht, keine Kontrolle und keine Prüfung. Viele Familien lernen uns über diesen Weg kennen: Der Besuch ist oft der erste Kontakt zu einem Pflegedienst überhaupt, ganz ohne Verpflichtung. Und wer schon lange pflegt, nutzt den Termin als festen Anlass, einmal auf die eigene Situation zu schauen.

Was wir übernehmen

  • Terminvereinbarung im gesetzlichen Turnus Bei Pflegegeld der Pflegegrade 2 bis 5 steht der Besuch halbjährlich an. Wir behalten die Fristen im Blick, damit keine verpasst wird und das Pflegegeld nicht gefährdet ist.

  • Ein Gespräch bei Ihnen zuhause Wie läuft die Pflege, was ist schwer geworden, wo drückt es? Zuhören zuerst, dann Rat.

  • Praktische Tipps für den Alltag Handgriffe, Lagerung, Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten. Konkret und umsetzbar, nicht aus dem Lehrbuch vorgelesen.

  • Hinweise auf ungenutzte Ansprüche Oft liegen Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Hilfsmittel brach; wir sprechen es an.

  • Die Bestätigung an die Pflegekasse Wir übernehmen den formalen Nachweis, damit für Sie kein Papierkram entsteht.

  • Blick auf die Pflegenden Wie geht es eigentlich denen, die täglich pflegen? Überlastung früh anzusprechen gehört zu diesem Besuch dazu.

  • Unterlagen im Blick Wenn Bescheide oder Briefe der Kasse Fragen aufwerfen, schauen wir sie im Termin gemeinsam an und übersetzen das Amtsdeutsch.

So läuft es ab

  1. Termin vereinbaren

    Rufen Sie an oder schreiben Sie uns; wir finden einen Termin, der in Ihren Alltag passt.

  2. Besuch bei Ihnen zuhause

    Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und schauen gemeinsam auf die Pflegesituation: als Unterstützung, nicht als Kontrolle.

  3. Wie es weitergeht

    Sie erhalten die Bestätigung für Ihre Pflegekasse und konkrete Hinweise, die den Pflegealltag leichter machen.

Die Vereinbarung ist bewusst unkompliziert: Sie rufen an oder schreiben uns, wir finden einen Termin, der in Ihren Alltag passt, und kommen zu Ihnen nach Hause. Wenn Sie möchten, erinnern wir Sie künftig rechtzeitig an den nächsten Pflichttermin, damit der halbjährliche Turnus ohne eigenes Fristenmerken eingehalten wird. Auch ein Wechsel zu uns nur für diese Besuche ist ohne Weiteres möglich. Den formalen Nachweis an die Pflegekasse übernehmen wir nach dem Besuch.

Vorbereitung brauchen Sie keine, ein paar Dinge machen das Gespräch aber ergiebiger: der Bescheid über den Pflegegrad, aktuelle Briefe der Kasse, falls vorhanden ein Pflegetagebuch und die Fragen, die sich im Alltag angesammelt haben. Wer mag, notiert vorab in Stichworten, was zuletzt schwer war. Auch die pflegende Person selbst darf und soll dabei sein; um sie geht es bei diesem Besuch mindestens so sehr wie um die gepflegte.

Klar ist auch, was der Beratungsbesuch nicht ist: keine Rechtsberatung, keine Begutachtung wie beim Medizinischen Dienst und keine Bewertung Ihrer Wohnung. Er ändert nichts am Pflegegrad und entscheidet über keine Leistungen; verbindliche Auskünfte zu Geld und Ansprüchen gibt die Pflegekasse. Was er leistet, ist fachlicher Rat aus der Praxis. Wir behandeln ihn vertraulich im Rahmen der gesetzlichen Pflichten; an die Pflegekasse geht nur die vorgesehene Besuchsbestätigung. So wissen Sie vorher genau, woran Sie sind.

Häufige Fragen zu dieser Leistung

Ist der Beratungsbesuch eine Kontrolle?

Nein. Er prüft nicht Ihre Wohnung und benotet nicht Ihre Pflege. Er ist als fachliche Unterstützung der Angehörigen gedacht, und so führen wir ihn auch: zuhörend, praktisch, auf Augenhöhe.

Für wen ist der Besuch verpflichtend?

Pflegegeldempfänger der Pflegegrade 2 bis 5 rufen den Beratungsbesuch halbjährlich verpflichtend ab; in den Pflegegraden 4 und 5 ist zusätzlich vierteljährlich ein freiwilliger Besuch möglich, bei Pflegegrad 1 ist der halbjährliche Besuch freiwillig. Was für Sie gilt, sagt Ihnen verbindlich Ihre Pflegekasse; ob ein Termin ansteht, klären wir gern in einem kurzen Gespräch.

Was passiert, wenn der Besuch versäumt wird?

Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall entziehen. So weit muss es nicht kommen: Wir behalten den Turnus für Sie im Blick und vereinbaren rechtzeitig den nächsten Termin.

Muss der Besuch bei dem Pflegedienst stattfinden, der auch pflegt?

Nein. Den Beratungsbesuch dürfen Sie bei einem zugelassenen Pflegedienst Ihrer Wahl abrufen, auch wenn sonst keine Leistungen von uns laufen. Viele Familien nutzen ihn als unverbindlichen Draht zu fachlichem Rat.

Wie läuft der Termin ab?

Wir kommen zur vereinbarten Zeit zu Ihnen nach Hause. Erst hören wir zu, dann schauen wir gemeinsam auf das, was Sie beschäftigt, und am Ende steht die Bestätigung an die Pflegekasse. Eine Vorbereitung brauchen Sie nicht; Ihre Fragen reichen.

Ihr nächster Schritt

Beratung zu dieser Leistung

Wenn ein Beratungsbesuch ansteht, vereinbaren Sie einfach einen Termin: unkompliziert, auf Augenhöhe und als Unterstützung gedacht, nicht als Kontrolle.

Kontakt aufnehmen

Oder rufen Sie uns direkt an: 040 302 389 46