Warum Erinnerung im Termin nicht reicht
Pflege besteht aus vielen kleinen Handgriffen, die so selbstverständlich werden, dass man sie nicht mehr wahrnimmt. Die Tablette, die man morgens hinstellt. Die Hand am Ellbogen auf dem Weg ins Bad. Das dritte Aufstehen in der Nacht. Fragt jemand im Termin danach, fällt das alles nicht ein, und was nicht gesagt wird, kann nicht bewertet werden.
Ein Pflegetagebuch löst dieses Problem auf die einfachste Art: Sie schreiben zwei Wochen lang mit, was tatsächlich passiert. Im Termin haben Sie dann keine Erinnerungslücken, sondern Notizen.
Was ins Pflegetagebuch gehört
Notieren Sie nicht die Diagnose, sondern die Handlung. Nicht Arthrose im Knie, sondern: beim Aufstehen vom Sessel gestützt, zweimal am Tag, dauert jeweils ein paar Minuten. Wichtig sind drei Angaben: was Sie tun, wie oft, wie lange.
Die Art der Hilfe unterscheiden
Es macht einen Unterschied, ob Sie etwas komplett übernehmen, nur anleiten oder nur beaufsichtigen. Alle drei zählen. Gerade bei einer Demenz besteht die Hilfe oft aus Erinnern und Beaufsichtigen, und genau das wird beim Erzählen unterschätzt.
Die Nacht nicht vergessen
Nächtliche Unterstützung ist der Punkt, der am häufigsten fehlt. Wer zwei- oder dreimal aufsteht, um zu begleiten, zu beruhigen oder Wäsche zu wechseln, schläft selbst nie durch. Schreiben Sie jede nächtliche Hilfe mit, auch wenn sie kurz war.
Die schwankenden Tage abbilden
Viele Erkrankungen haben gute und schlechte Tage. Zwei Wochen sind lang genug, dass beide vorkommen. Halten Sie beides fest, so entsteht ein ehrliches Bild statt einer Momentaufnahme.
Checkliste: diese Bereiche gehören ins Tagebuch
- Aufstehen, Hinsetzen, Gehen in der Wohnung, Treppen, Verlassen des Hauses
- Waschen, Duschen, Zähne, Haare, Rasur, Eincremen
- Anziehen und Ausziehen, auch das Auswählen passender Kleidung
- Essen zubereiten, Essen reichen, Trinken erinnern
- Toilettengang, Inkontinenzversorgung, Wechseln der Wäsche
- Medikamente stellen, erinnern, kontrollieren
- Verbände, Kompressionsstrümpfe, Blutzucker, Spritzen
- Arzttermine organisieren und begleiten
- Beruhigen bei Unruhe oder Angst, Beaufsichtigung bei Weglauftendenz
- Nächtliche Einsätze mit Uhrzeit und Dauer
So führen Sie es, ohne dass es zur Last wird
Ein Pflegetagebuch soll Ihren Alltag nicht zusätzlich belasten. Ein Blatt am Kühlschrank oder eine Notiz-App auf dem Handy reichen völlig. Schreiben Sie stichwortartig und möglichst direkt nach der Situation, abends aus dem Gedächtnis fehlt fast immer die Hälfte.
Wenn mehrere Personen helfen, sollten alle mitschreiben. Der Sohn, der zweimal die Woche kommt, sieht andere Dinge als die Tochter, die täglich da ist. Erst zusammen ergibt sich das vollständige Bild.
Zwei Wochen sind ein guter Zeitraum. Kürzer wird es zu zufällig, deutlich länger hält kaum jemand durch. Beginnen Sie am besten, sobald der Antrag gestellt ist, dann liegt die Dokumentation rechtzeitig vor dem Termin bereit.
Im Termin richtig damit umgehen
Legen Sie das Tagebuch offen auf den Tisch und sagen Sie zu Beginn, dass Sie mitgeschrieben haben. Gutachterinnen und Gutachter schätzen das, weil es ihre Arbeit erleichtert. Lesen Sie nicht alles vor, sondern greifen Sie darauf zurück, wenn eine Frage kommt.
Bitten Sie eine zweite Person dazu, die ruhig ergänzt, wenn der pflegebedürftige Mensch aus Stolz abwiegelt. Das ist keine Illoyalität, sondern schlicht notwendig. Wie der Termin insgesamt abläuft, steht in Pflegegrad beantragen; was dort bewertet wird, erklärt Pflegegrade 1 bis 5.
Häufige Fragen zum Pflegetagebuch
Nein, es ist freiwillig. Verlangt wird es nicht, aber es hilft Ihnen erheblich, weil Sie im Termin nichts aus dem Gedächtnis zusammensuchen müssen.
Sie müssen nicht mit der Stoppuhr danebenstehen. Eine realistische Schätzung genügt, etwa fünf Minuten oder eine Viertelstunde. Wichtiger als die exakte Minute ist, dass die Hilfe überhaupt auftaucht und wie oft sie vorkommt.
Ja. Beaufsichtigen und Anleiten sind Formen der Unterstützung. Wer beim Duschen dabeibleiben muss, damit nichts passiert, leistet Hilfe, auch ohne selbst zu waschen.
Viele Pflegekassen und Pflegestützpunkte geben Vorlagen aus, und auch die Beratung nach Paragraf 7a SGB XI hilft dabei. Ein selbst geführtes Blatt ist genauso gültig, solange Tätigkeit, Häufigkeit und Dauer erkennbar sind.
Dann schreiben Sie die Tage mit, die noch bleiben. Auch drei oder vier dokumentierte Tage sind besser als keine. Ergänzen Sie mündlich, was in dieser Zeit zufällig nicht vorkam, aber sonst regelmäßig nötig ist.
