Pflegekraft im persönlichen Gespräch mit einer Seniorin

Unsere Leistungen

Verhinderungspflege

Zeitweise Ersatzpflege, wenn eine pflegende Angehörige oder ein pflegender Angehöriger ausfällt.

Pflegekraft im persönlichen Gespräch mit einer Seniorin

Für wen ist das?

Verhinderungspflege richtet sich an Familien, in denen Angehörige die Pflege tragen und vorübergehend ausfallen oder eine Pause brauchen: für den Urlaub, einen Krankenhausaufenthalt der Pflegeperson, regelmäßige freie Nachmittage oder schlicht, um wieder Kraft zu schöpfen. Die vertraute Versorgung läuft währenddessen zuhause weiter, ohne Umzug und ohne Bruch im Alltag. Viele Angehörige warten zu lange, bis sie sich Ablösung gönnen. Dabei gilt: Wer regelmäßig Pausen macht, pflegt auf Dauer gesünder. Je früher die Vertretung geplant ist, desto ruhiger wird sie für alle Beteiligten.

Was wir übernehmen

  • Tageweise Vertretung Sie fahren in den Urlaub, wir übernehmen die Versorgung komplett, nach dem Plan, den die pflegebedürftige Person kennt.

  • Stundenweise Entlastung der eigene Arzttermin, der freie Nachmittag, der Abend mit Freunden. Kleine, regelmäßige Auszeiten halten die Kraft über Jahre.

  • Der gewohnte Ablauf bleibt Wir übernehmen die Pflege so, wie sie eingespielt ist, von der Körperpflege bis zu den Mahlzeiten, ergänzt um Betreuung, wo Zuwendung gefragt ist.

  • Saubere Übergabe Vor dem ersten Einsatz besprechen wir mit Ihnen, was wichtig ist, damit nichts verloren geht, was den Alltag trägt.

  • Belege für die Abrechnung Wir dokumentieren die Einsätze so, wie die Pflegekasse es für die Erstattung braucht.

  • Zusammenspiel mit dem Bestand Läuft bei uns bereits Grundpflege oder Hauswirtschaft, kennt das Team den Haushalt schon. Die Vertretung fügt sich dann ohne Erklärrunden ein.

  • Rückkehr ohne Bruch Nach der Vertretung übergeben wir sauber zurück, mit kurzem Bericht, was war und was ansteht.

So läuft es ab

  1. Erstgespräch

    Melden Sie sich am besten, bevor es dringend wird. Wir klären unverbindlich, wie eine Vertretung aussehen kann.

  2. Hausbesuch & Übergabe

    Wir lernen Ihren Angehörigen und die gewohnten Abläufe kennen, damit die Vertretung sich vertraut anfühlt.

  3. Wir übernehmen

    Während Ihrer Abwesenheit versorgen wir verlässlich und übergeben danach geordnet an Sie zurück.

Für eine geplante Vertretung nehmen Sie am besten früh Kontakt auf: Wir besprechen den Zeitraum, lernen die Pflegesituation kennen und halten fest, was der vertraute Alltag braucht, vom Aufstehen bis zu den Gewohnheiten am Abend. Je konkreter wir den Alltag kennen, desto ruhiger läuft die Vertretung. Und wenn die Pflegeperson plötzlich ausfällt: In der Regel können wir auch kurzfristig starten. Rufen Sie uns einfach an; wir sagen Ihnen am Telefon, wie schnell es gehen kann.

Für die Pflegekasse brauchen Sie den Bescheid über den Pflegegrad und die Angaben zur Pflegeperson; den Antrag auf Verhinderungspflege stellen Sie bei Ihrer Kasse, und wir helfen beim Ausfüllen. Unsere Einsätze dokumentieren wir so, wie die Kasse es für die Erstattung braucht, und Sie erhalten die Belege vollständig von uns. Ob stundenweise oder tageweise Vertretung für Sie günstiger angerechnet wird, besprechen wir vor dem ersten Einsatz. So bleibt die Erstattung für Sie Schritt für Schritt nachvollziehbar.

Auch die Grenzen gehören dazu: Verhinderungspflege ist eine Vertretung auf Zeit, keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung und kein Ersatz für eine dauerhaft tragfähige Versorgung. Zuständig bleibt durchgehend die Pflegekasse nach SGB XI. Reicht der gemeinsame Jahresrahmen von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege absehbar nicht, sagen wir das früh und überlegen mit Ihnen, welche Wege die Pflegekasse sonst eröffnet, bevor eine Lücke entsteht.

Häufige Fragen zu dieser Leistung

Ab welchem Pflegegrad ist Verhinderungspflege möglich?

In der Regel ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 kann stattdessen der Entlastungsbetrag für stundenweise Betreuung eingesetzt werden. Was in Ihrem Fall gilt, sagt Ihnen Ihre Pflegekasse; wir helfen beim Sortieren.

Wie kurzfristig können Sie einspringen?

In der Regel können wir auch kurzfristig einspringen, zum Beispiel wenn die Pflegeperson plötzlich ausfällt oder nach einer Krankenhausentlassung. Rufen Sie uns einfach an. Für planbare Zeiten wie Urlaub gilt trotzdem: je früher die Anfrage, desto sicherer der Wunschzeitraum, besonders in den Ferienwochen.

Muss die Pflegeperson wirklich verhindert sein?

Erholung zählt ausdrücklich als Grund. Urlaub, eigene Termine, Krankheit oder die Notwendigkeit, Kraft zu schöpfen: Niemand muss sich für eine Pause rechtfertigen. Auch regelmäßige feste Auszeiten, etwa ein freier Nachmittag in der Woche, lassen sich über die stundenweise Vertretung absichern.

Läuft das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weiter?

Anteilig ja, für eine gewisse Zeit; die genauen Regeln unterscheiden sich nach Dauer und Muster der Vertretung. Die verbindliche Auskunft für Ihre Situation gibt die Pflegekasse.

Was ist der Unterschied zur Kurzzeitpflege?

Verhinderungspflege findet zuhause statt, die vertraute Umgebung bleibt. Kurzzeitpflege ist ein vorübergehender Aufenthalt in einer stationären Einrichtung. Beide schöpfen aus dem gemeinsamen Jahresrahmen, deshalb lohnt es sich, sie zusammen zu planen.

Ihr nächster Schritt

Beratung zu dieser Leistung

Planen Sie eine Auszeit, oder ist die Pflegeperson ausgefallen? Rufen Sie an: Wir klären unverbindlich, wie wir einspringen können.

Kontakt aufnehmen

Oder rufen Sie uns direkt an: 040 302 389 46