Zwei Kassen, zwei Aufgaben
Zwei Systeme sind zu unterscheiden: Die Pflegekasse (SGB XI) trägt Unterstützung im Alltag wie Körperpflege, hauswirtschaftliche Hilfe und Betreuung. Die Krankenkasse (SGB V) übernimmt medizinische Leistungen zuhause, etwa Medikamentengabe oder Wundversorgung als Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung (Stand: Juli 2026). Dieser Artikel widmet sich der ersten Säule: den Leistungen der Pflegekasse.
Fast alle diese Leistungen setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus. Den Weg dorthin beschreibt unser Artikel Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt.
Die wichtigsten Leistungsarten
Pflegegeld
Pflegen Angehörige selbst, zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld an die pflegebedürftige Person; die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad, die aktuellen Beträge nennt Ihre Pflegekasse. Dazu gehört ein regelmäßiger verpflichtender Beratungsbesuch, der pflegende Angehörige fachlich unterstützt.
Pflegesachleistungen
Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung, heißt das Pflegesachleistung. Der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, etwa für Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung; Sie erhalten darüber keine Rechnung und wählen gemeinsam mit dem Dienst die nötigen Einsätze.
Kombinationsleistung
Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich mischen: Übernimmt der Pflegedienst einen Teil und Angehörige den Rest, fließt das Pflegegeld anteilig weiter. So passt sich die Hilfe dem Familienalltag an.
Entlastungsbetrag
Allen Pflegegraden steht zusätzlich ein monatlicher, zweckgebundener Entlastungsbetrag zu, etwa für Betreuung und Entlastung im Alltag. Nicht genutzte Beträge lassen sich innerhalb bestimmter Fristen ansparen; Einzelheiten erklärt Ihre Pflegekasse.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Fällt die private Pflegeperson durch Urlaub oder Krankheit vorübergehend aus, springt die Verhinderungspflege ein. Die Kurzzeitpflege deckt vorübergehende stationäre Aufenthalte, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Für beide gilt seit einer Gesetzesreform ein gemeinsamer jährlicher Rahmen, der flexibel eingesetzt werden kann (Stand: Juli 2026). Mehr dazu im Artikel Verhinderungspflege: Auszeit für pflegende Angehörige.
Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld
Die Pflegekasse beteiligt sich außerdem an zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und kann Zuschüsse für Wohnungsanpassungen gewähren, etwa einen barrierefreien Umbau des Bades. Auch hier gilt: erst den Antrag stellen, dann bauen oder kaufen.
So finden Sie heraus, was Ihnen zusteht
Checkliste: Ihre Ansprüche klären
- Pflegegrad prüfen: Liegt schon einer vor, und passt er noch zur tatsächlichen Situation?
- Bei der Pflegekasse eine aktuelle Leistungsübersicht mit den geltenden Beträgen anfordern
- Entscheiden, wer pflegt: Angehörige, ein Pflegedienst oder beide zusammen (Kombinationsleistung)
- Entlastungsbetrag prüfen: Wird er bereits genutzt oder verfällt er ungenutzt?
- Verhinderungspflege einplanen, bevor die Erschöpfung kommt
- Beratung nutzen: Pflegekasse, Pflegestützpunkt oder ein Pflegedienst vor Ort
