Ratgeber

Was zahlt die Pflegekasse? Leistungen im Überblick

Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag: ähnliche Begriffe, sehr verschiedene Bedeutungen. Dieser Überblick ordnet die wichtigsten Leistungsarten.

2 Min. LesedauerStand: Juli 2026Autor: Redaktion Engel Pflegedienst

Zwei Kassen, zwei Aufgaben

Zwei Systeme sind zu unterscheiden: Die Pflegekasse (SGB XI) trägt Unterstützung im Alltag wie Körperpflege, hauswirtschaftliche Hilfe und Betreuung. Die Krankenkasse (SGB V) übernimmt medizinische Leistungen zuhause, etwa Medikamentengabe oder Wundversorgung als Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung (Stand: Juli 2026). Dieser Artikel widmet sich der ersten Säule: den Leistungen der Pflegekasse.

Fast alle diese Leistungen setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus. Den Weg dorthin beschreibt unser Artikel Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt.

Die wichtigsten Leistungsarten

Pflegegeld

Pflegen Angehörige selbst, zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld an die pflegebedürftige Person; die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad, die aktuellen Beträge nennt Ihre Pflegekasse. Dazu gehört ein regelmäßiger verpflichtender Beratungsbesuch, der pflegende Angehörige fachlich unterstützt.

Pflegesachleistungen

Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung, heißt das Pflegesachleistung. Der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, etwa für Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung; Sie erhalten darüber keine Rechnung und wählen gemeinsam mit dem Dienst die nötigen Einsätze.

Kombinationsleistung

Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich mischen: Übernimmt der Pflegedienst einen Teil und Angehörige den Rest, fließt das Pflegegeld anteilig weiter. So passt sich die Hilfe dem Familienalltag an.

Entlastungsbetrag

Allen Pflegegraden steht zusätzlich ein monatlicher, zweckgebundener Entlastungsbetrag zu, etwa für Betreuung und Entlastung im Alltag. Nicht genutzte Beträge lassen sich innerhalb bestimmter Fristen ansparen; Einzelheiten erklärt Ihre Pflegekasse.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Fällt die private Pflegeperson durch Urlaub oder Krankheit vorübergehend aus, springt die Verhinderungspflege ein. Die Kurzzeitpflege deckt vorübergehende stationäre Aufenthalte, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Für beide gilt seit einer Gesetzesreform ein gemeinsamer jährlicher Rahmen, der flexibel eingesetzt werden kann (Stand: Juli 2026). Mehr dazu im Artikel Verhinderungspflege: Auszeit für pflegende Angehörige.

Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld

Die Pflegekasse beteiligt sich außerdem an zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und kann Zuschüsse für Wohnungsanpassungen gewähren, etwa einen barrierefreien Umbau des Bades. Auch hier gilt: erst den Antrag stellen, dann bauen oder kaufen.

So finden Sie heraus, was Ihnen zusteht

Checkliste: Ihre Ansprüche klären

  • Pflegegrad prüfen: Liegt schon einer vor, und passt er noch zur tatsächlichen Situation?
  • Bei der Pflegekasse eine aktuelle Leistungsübersicht mit den geltenden Beträgen anfordern
  • Entscheiden, wer pflegt: Angehörige, ein Pflegedienst oder beide zusammen (Kombinationsleistung)
  • Entlastungsbetrag prüfen: Wird er bereits genutzt oder verfällt er ungenutzt?
  • Verhinderungspflege einplanen, bevor die Erschöpfung kommt
  • Beratung nutzen: Pflegekasse, Pflegestützpunkt oder ein Pflegedienst vor Ort

Weiterlesen im Ratgeber

Ihr nächster Schritt

Sprechen wir über Ihre Situation.

Manche Fragen klärt kein Artikel, sondern ein Gespräch. Schildern Sie uns, was Sie beschäftigt; wir hören zu und sagen ehrlich, was wir empfehlen.

Kostenloses Erstgespräch anfragen

Oder rufen Sie direkt an: 040 302 389 46