Kosten & Pflegekasse

Wer bezahlt was?

Sie müssen das nicht allein durchrechnen. Wir gehen die Wege gemeinsam durch: Schritt für Schritt, verständlich, ohne Zeitdruck.

Zur Einordnung

Zwei Kassen tragen die Pflege zuhause.

Hinter den meisten Leistungen der ambulanten Pflege stehen zwei gesetzliche Systeme. Wer sie auseinanderhält, sieht die eigenen Möglichkeiten klarer.

  • Pflegeversicherung (SGB XI)

    Die Pflegekasse trägt Unterstützung im Alltag: Grundpflege, hauswirtschaftliche Hilfe, Betreuung und Entlastung. Grundlage dafür ist ein anerkannter Pflegegrad, den die Pflegekasse auf Antrag feststellt (Stand: Juli 2026).

  • Krankenkasse (SGB V)

    Medizinische Leistungen zuhause wie Medikamentengabe, Injektionen und Wundversorgung übernimmt die Krankenkasse als Behandlungspflege, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt (Stand: Juli 2026).

Beide Wege können nebeneinander laufen. Welche Kasse wofür zuständig ist, sortieren wir im Erstgespräch mit Ihnen; Sie müssen dafür kein Formular verstanden haben.

Der Pflegegrad

Fünf Grade, ein Antrag.

Die Pflegegrade 1 bis 5 beschreiben, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist: von geringen Einschränkungen bei Pflegegrad 1 bis zu schwersten bei Pflegegrad 5 (Stand: Juli 2026). Vom Pflegegrad hängt ab, welche Leistungen der Pflegekasse offenstehen.

geringe Beeinträchtigungschwerste Beeinträchtigung

  1. Antrag stellen

    Der Antrag geht an die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person; sie ist bei deren Krankenkasse angesiedelt. Für den Anfang genügt ein formloses Schreiben oder ein Anruf (Stand: Juli 2026).

  2. Begutachtung zuhause

    Die Pflegekasse beauftragt eine Begutachtung, in der Regel durch den Medizinischen Dienst (Stand: Juli 2026). Eingeschätzt wird dort, wo der Alltag stattfindet: zuhause.

  3. Bescheid erhalten

    Das Ergebnis kommt schriftlich, mit dem festgestellten Pflegegrad und den damit verbundenen Leistungen.

  4. Leistungen wählen

    Jetzt entscheidet sich, welcher Leistungsweg zu Ihrer Situation passt. Genau hier begleiten wir Sie: mit Orientierung statt Fachsprache.

Wir geben Orientierung bei Antrag und Leistungswegen; sie ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung.

Die Leistungswege

Sechs Wege, die Sie kennen sollten.

Nicht jeder Weg passt in jede Situation, aber jeder wird einfacher, wenn ihn einmal jemand in Ruhe erklärt hat.

  • Pflegesachleistungen

    Ein Pflegedienst wie Engel übernimmt die Versorgung; die Pflegekasse rechnet direkt mit uns ab (Stand: Juli 2026). Sie wählen, was gebraucht wird: von Grundpflege bis hauswirtschaftlicher Unterstützung.

    Zur Grundpflege
  • Pflegegeld

    Pflegen Angehörige selbst, zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld an die pflegebedürftige Person (Stand: Juli 2026). Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad; die aktuellen Beträge nennt Ihnen Ihre Pflegekasse.

    Beratung für Angehörige
  • Kombinationsleistung

    Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich anteilig verbinden, etwa wenn die Familie den Alltag trägt und wir gezielt ergänzen (Stand: Juli 2026). Wie das bei Ihnen aufgeht, gehen wir gemeinsam durch.

    Gemeinsam einordnen
  • Verhinderungspflege

    Fällt die pflegende Person vorübergehend aus (Urlaub, Krankheit, ein freier Tag), kann Ersatzpflege über die Pflegekasse finanziert werden (Stand: Juli 2026). Die genauen Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab.

    Zur Verhinderungspflege
  • Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

    Ein zweckgebundener monatlicher Betrag für anerkannte Angebote, die den Alltag entlasten, etwa Betreuung oder hauswirtschaftliche Unterstützung (Stand: Juli 2026).

    Zu Betreuung und Entlastung
  • Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

    Wer Pflegegeld bezieht, ruft regelmäßig einen Beratungsbesuch ab, gedacht als Unterstützung der häuslichen Pflege, nicht als Kontrolle (Stand: Juli 2026). Wir führen diese Besuche durch und beraten Sie persönlich.

    Zu den Beratungsbesuchen

Diese Seite beschreibt die gesetzlichen Leistungswege in allgemeiner Form. Verbindliche Beträge, Fristen und Voraussetzungen für Ihren Einzelfall erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse und im Gespräch mit uns.

Ehrlich vor Beginn

Klarheit, bevor Sie sich entscheiden.

Nicht jede Leistung wird vollständig von den Kassen getragen. Was auf Sie entfiele, gehen wir vor Beginn offen mit Ihnen durch: Position für Position, in Ruhe, ohne Fachsprache. So wissen Sie vorher, woran Sie sind.

Was die Kasse nicht deckt, besprechen wir offen, bevor Sie sich entscheiden, nicht danach.

Der einfachste erste Schritt: ein Gespräch.

Kostenlos, unverbindlich und in Ihrer Sprache. Wir hören zu und ordnen mit Ihnen, was zu Ihrer Situation passt.

Kostenloses Erstgespräch

Oder rufen Sie uns direkt an

040 302 389 46

Montag bis Freitag, 09:00–16:00 Uhr