Häufige Fragen

Ihre Fragen, in Ruhe beantwortet.

Vom ersten Anruf bis zur Frage nach den Kosten: Hier finden Sie, was Familien uns am häufigsten fragen, nach Themen geordnet und ohne Umwege.

Einstieg & Erstgespräch

Der erste Schritt ist ein Gespräch; alles Weitere entsteht daraus.

  • Wir hören zu: Ihre Situation, Ihr Zuhause, Ihre Fragen. Danach klären wir bei einem persönlichen Hausbesuch gemeinsam, welche Leistungen und Leistungswege zu Ihrer Situation passen.

  • Nein, für den Anfang genügt Ihr Anruf. Welche Unterlagen später hilfreich sind, gehen wir danach in Ruhe durch.

  • Wir sind in Barsbüttel zuhause und in Hamburg und der Umgebung im Einsatz.

  • Telefonisch unter ⁦040 302 389 46⁩ (Montag bis Freitag, 09:00–16:00 Uhr), per E-Mail an ⁦info@engelpflegedienst.com⁩ oder per WhatsApp.

Leistungen

Was wir tun, was dahintersteht und wie die Leistungswege zusammenhängen.

  • Grundpflege nach SGB XI, Behandlungspflege nach SGB V, hauswirtschaftliche Unterstützung, Betreuung und Entlastung, Verhinderungspflege, Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI sowie Unterstützung und Beratung von Angehörigen.

  • Grundpflege unterstützt nach SGB XI im Alltag, etwa bei Körperpflege, Ankleiden, Ernährung und Mobilisation. Behandlungspflege umfasst nach SGB V medizinische Leistungen auf ärztliche Verordnung, etwa Medikamentengabe, Injektionen, Blutdruck- und Blutzuckermessung oder Wundversorgung.

  • Einkauf, die Reinigung vereinbarter Wohnbereiche, Wäsche und weitere Haushaltsaufgaben, damit der Alltag zuhause weiterläuft und Kraft für das Wesentliche bleibt.

  • Ein verpflichtender Beratungsbesuch für Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeld, als Unterstützung gedacht, nicht als Kontrolle der pflegenden Angehörigen. Wir führen diese Besuche durch und beraten Sie persönlich.

Kosten & Pflegekasse

Klarheit vor der ersten Entscheidung: was das Erstgespräch kostet und welche Wege der Finanzierung es gibt.

  • Nichts. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich: Es ist dafür da, Ihre Situation zu verstehen und zu klären, welche Unterstützung passt.

  • Das hängt vom Leistungsweg ab: Leistungen wie die Grundpflege laufen in der Regel über die Pflegekasse nach SGB XI, Behandlungspflege wird auf ärztliche Verordnung über die Krankenkasse nach SGB V abgerechnet (Stand: Juli 2026). Welche Wege in Ihrer Situation möglich sind, klären wir gemeinsam beim Hausbesuch.

  • Für viele Leistungen der Pflegekasse ist ein Pflegegrad die Voraussetzung (Stand: Juli 2026). Ob ein Pflegegrad vorliegt oder beantragt werden sollte, ordnen wir gemeinsam mit Ihnen ein; diese Orientierung ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung.

Für Angehörige

Wer andere pflegt, braucht selbst Rückhalt. Diese Antworten sind für Sie.

  • Ja. Wir geben Orientierung zu Pflegegrad, Leistungswegen und Organisation der Versorgung und entlasten mit Betreuung und Verhinderungspflege. Dies ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung.

  • Zeitweise Ersatzpflege, wenn eine pflegende Angehörige oder ein pflegender Angehöriger ausfällt oder eine Pause braucht. Wir übernehmen die Versorgung, damit zuhause nichts ins Stocken gerät.

  • Zeit, Zuwendung und Alltagsbegleitung für den Menschen, der Pflege braucht, und freie Stunden für alle, die sonst durchgehend da sind.

Karriere

Sie möchten Teil des Teams werden? Das Wichtigste vorab.

  • Am einfachsten direkt: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie an ⁦info@engelpflegedienst.com⁩. Wir lernen uns zuerst im Gespräch kennen; alles Weitere klären wir gemeinsam.

  • Pflegefachkräfte, Verwaltung und Leitung arbeiten bei Engel eng zusammen: professionell organisiert, menschlich geführt.

  • Eine große: Unser Team ist mehrsprachig zuhause und begleitet Menschen in der Sprache, in der sie sich zuhause fühlen. Weitere Sprachen sind bei uns ausdrücklich willkommen.

Ihre Frage war nicht dabei? Sprechen Sie uns an