Blutdruckmessung im Rahmen der Behandlungspflege

Unsere Leistungen

Behandlungspflege nach SGB V

Medikamentengabe, Injektionen, Blutdruck- und Blutzuckermessung, Wund- und Kompressionsversorgung auf ärztliche Verordnung.

Blutdruckmessung im Rahmen der Behandlungspflege

Für wen ist das?

Behandlungspflege richtet sich an Menschen, die zuhause medizinische Leistungen brauchen: nach einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt, bei chronischen Wunden, bei Diabetes oder wenn die tägliche Medikamentengabe zuverlässig sichergestellt werden muss. Grundlage ist immer eine ärztliche Verordnung; die fachliche Ausführung übernehmen unsere examinierten Pflegefachkräfte, in enger Abstimmung mit Ihrer Arztpraxis. Auch für Angehörige ist das eine spürbare Entlastung: Die Verantwortung für Spritzen, Medikamente und Verbandswechsel liegt bei Fachleuten, die dafür ausgebildet sind.

Was wir übernehmen

  • Medikamentengabe Wir stellen, geben und dokumentieren Ihre Medikamente nach ärztlichem Plan. Fehlerquellen im Alltag werden deutlich reduziert, Angehörige atmen auf.

  • Injektionen etwa Insulin oder Thrombosespritzen, fachgerecht und zuverlässig zur verordneten Zeit.

  • Blutdruck- und Blutzuckermessung regelmäßig gemessen, sauber dokumentiert und bei Auffälligkeiten mit der Praxis besprochen.

  • Wundversorgung und Verbandswechsel nach ärztlicher Vorgabe, mit dokumentiertem Verlauf. Chronische Wunden brauchen Kontinuität, keine wechselnden Hände.

  • Kompressionstherapie An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, richtig sitzend, jeden Tag.

  • Abstimmung mit den Behandlern Wir sprechen mit Hausarztpraxis und Fachpraxen, wenn sich etwas verändert, damit die Behandlung zuhause und in der Praxis zusammenpasst.

  • Dokumentation Jede Maßnahme halten wir nachvollziehbar fest. Ihre Arztpraxis kann die Pflegedokumentation im geregelten Rahmen einsehen, Angehörige mit Einwilligung der gepflegten Person; so bleibt der Verlauf für alle Beteiligten nachvollziehbar.

  • Anleitung Auf Wunsch zeigen wir Angehörigen einzelne Handgriffe, etwa den Umgang mit Kompressionsstrümpfen, damit der Alltag zwischen unseren Besuchen leichter wird.

So läuft es ab

  1. Verordnung & Erstgespräch

    Ihre Arztpraxis stellt die Verordnung aus; parallel klären wir im kostenlosen Erstgespräch Ihre Fragen und das weitere Vorgehen.

  2. Hausbesuch

    Beim Hausbesuch lernen wir Sie und Ihr Zuhause kennen und stimmen ab, wie die Versorgung in Ihren Tag passt.

  3. Versorgungsbeginn

    Wir übernehmen die verordneten Leistungen: verlässlich, mit festen Ansprechpartnern.

Der Weg zu uns führt über die ärztliche Verordnung: Ihre Praxis verordnet die häusliche Krankenpflege, oft schon bei der Entlassung aus dem Krankenhaus. Wir prüfen die Verordnung, klären die Genehmigung mit der Krankenkasse und stimmen den Starttermin so ab, dass keine Versorgungslücke entsteht. Im Erstgespräch bei Ihnen zuhause gehen wir die verordneten Maßnahmen einmal gemeinsam durch, damit Sie wissen, was wann passiert; an die Folgeverordnung erinnern wir rechtzeitig. Wichtig zu wissen: Der Start setzt die ärztliche Verordnung voraus; wir unterstützen Sie dabei, dass es danach schnell geht.

Hilfreich für den Start sind die Verordnung selbst, die Versichertenkarte, der Medikamentenplan und, falls vorhanden, der Entlassbrief der Klinik. Aus diesen Unterlagen ergibt sich für uns das vollständige Bild: was verordnet ist, was die Klinik empfiehlt und worauf im Alltag zu achten ist. Ändert die Praxis die Medikation, geben Sie es einfach an uns weiter; wir gleichen den Plan ab, damit weder Doppelgaben noch Lücken entstehen.

Auch hier gehören die Grenzen auf den Tisch: Wir führen aus, was ärztlich verordnet ist, und ersetzen weder Diagnose noch Therapieentscheidung. Was über die Verordnung hinausgeht, besprechen wir mit Ihnen und der Praxis, bevor sich etwas ändert. Zuständig ist bei der Behandlungspflege die Krankenkasse nach SGB V; ein Pflegegrad ist nicht nötig, kann aber parallel bestehen, wenn zusätzlich Grundpflege über die Pflegekasse läuft. Ob eine gesetzliche Zuzahlung anfällt, hängt vom Einzelfall ab; verbindlich sagt Ihnen das Ihre Krankenkasse.

Häufige Fragen zu dieser Leistung

Brauche ich für Behandlungspflege einen Pflegegrad?

Nein. Behandlungspflege setzt eine ärztliche Verordnung voraus, keinen Pflegegrad. Beides kann aber zusammenkommen: Viele unserer Patientinnen und Patienten erhalten Grundpflege über die Pflegekasse und Behandlungspflege über die Krankenkasse im selben Einsatz.

Wer stellt die Verordnung aus?

Ihre Hausarztpraxis oder die behandelnde Fachpraxis, oft schon bei der Entlassung aus dem Krankenhaus. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie an die Verordnung kommen, helfen wir beim Weg dorthin.

Was passiert, wenn die Krankenkasse noch nicht genehmigt hat?

Die Versorgung soll nicht an Formalitäten scheitern. Wie die Genehmigung in Ihrem Fall läuft und was bis dahin gilt, klären wir gemeinsam mit Ihnen und der Praxis; die verbindliche Auskunft gibt die Krankenkasse.

Übernehmen Sie auch die Versorgung chronischer Wunden?

Ja, nach ärztlicher Vorgabe und mit dokumentiertem Verlauf. Bei speziellen Wundbildern arbeiten wir mit den Behandlern zusammen, damit die Versorgung fachlich stimmig bleibt.

Kann die Behandlungspflege mit Grundpflege kombiniert werden?

Ja, das lässt sich gut verbinden: Ein Einsatz am Morgen kann Waschen, Ankleiden und die Medikamentengabe verbinden. Für Sie bedeutet das weniger Termine und vertraute Gesichter.

Ihr nächster Schritt

Beratung zu dieser Leistung

Rufen Sie uns an, sobald eine ärztliche Verordnung im Raum steht: Wir klären unverbindlich und in Ruhe, wie Übernahme, Ablauf und Abrechnung mit der Krankenkasse laufen.

Kontakt aufnehmen

Oder rufen Sie uns direkt an: 040 302 389 46